Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft NRW
  Landesstudierendenausschuss (LASS)
  Infomail 25.02.2004

650-Euro-Strafgebühren

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Widerspruch einlegen ! - an Sammelklagen beteiligen

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Wiedereinsetzen in den alten Stand

Zusätzlich solltet ihr auf jeden Fall die so genannten Anträge auf "Aktualisierung des Studienkontos", die euch eure Hochschule zuschickt, ausfüllen. Da auf diesen Formularen u.U. nicht alle möglichen Fälle aufgelistet sind, schaut euch bitte die Bestimmungen auf der Seite des Wissenschaftsministeriums www.wissenschaft.nrw.de an. Ihr könnt natürlich auch zusätzliche Anträge stellen, wenn ihr der Meinung seid, dass eure spezifische Situation dort nicht berücksichtigt wird.Wer Fristen aus triftigem Grund versäumt, z.B. weil er/sie aus Urlaubsgründen den Gebührenbescheid zu spät erhalten hat, kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Ein triftiger Grund liegt besipielsweise vor, wenn man die gesamte Zeit der Widerspruchsfrist nicht zu Hause war und einen der Bescheid nicht erreicht hat. Wenn dies bei Euch der Fall ist, so ladet Euch das Formular Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (doc- oder pdf-Format) herunter und sendet es am besten zeitgleich mit dem Widerspruch ab. (http://www.abs-nrw.de/form_wiedereinsetzung.pdf)

Reader und Leitfäden zum runterladen

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Infos von ASten und Uni-Verwaltungen

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Die Härtefallregelung des § 14 RVO-StKFG: Wenn Sie gebührenpflichtig werden, kann es sein, dass diese Gebührenpflicht gerade in Ihrem Einzelfall zu ganz unangemessenen Folgen führt. Das Studienkonten-Modell hat auf diesen Umstand reagiert und enthält eine sog. Härtefallregelung. Liegt bei Ihnen aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles eine unbillige Härte vor, kann Ihnen die Gebühr ganz oder teilweise erlassen werden.Ausnahmen von der Gebührenpflicht sind in den §§ 13, 14 RVO-StKFG geregelt: http://www.wissenschaft.nrw.de/Ministerium/Wissenschafts_Forschungspolitik/Fragen_Antworten_STFKG/Kapitel7/index.htmlWenn du dich in einer wirtschaftlichen Notlage (UND) in zeitlich unmittelbarer Nähe zum letzten Abschnitt der Abschlussprüfung befindest, dann liegt bei dir ein Härtefall vor. Beantragen kannst du die Berücksichtigung als Härtefall mit dem "Härtefall-Antrag" bei deiner Uni-Verwaltung. Beispielhaft sei hier auf die Information der Uni Köln verwiesen:Härtefallregelung (Bsp. Uni Köln): http://verwaltung.uni-koeln.de/studsek/content/e124/e316/index_ger.htmlwirtsch. Notlage + Abschlußnähe: http://verwaltung.uni-koeln.de/studsek/content/e124/e316/e329/index_ger.html