Argumente Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen-Anhalt
Vorstandsbereich Hochschule/Forschung/Lehrerbildung
Nicht verunsichern lassen!
Universität steht bei Umstrukturierungen in tarifvertraglicher Pflicht
zur sozialen Absicherung der Beschäftigten!
Vor Vertragsveränderungen gewerkschaftlichen Rat suchen!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Aktivitäten des Senats der
Martin-Luther-Universität, der Personalabteilung und die Berichterstattung
der Medien, personalstrukturelle Probleme auch durch betriebsbedingte Kündigungen
„in den Griff“ zu bekommen, hat erneut zu großer Verunsicherung geführt.
In solcher Situation versucht die Arbeitgeberseite über Änderungs-
oder gar Aufhebungsverträge schnell vollendete Tatsachen zu schaffen.
Deshalb auf nichts ohne gewerkschaftliche Beratung eingehen!
Als Legitimation für das Handeln der Universitätsverwaltung
wird der unterfinanzierte Landeshaushalt für das Hochschulpersonal
und eine Personalstruktur herangezogen, die u.a. von 65 % der Mittelbaustellen
als befristet ausgeht. Diese Richtzahl ist willkürlich gewählt,
liegt nicht im bundesdeutschen Durchschnitt und hat keine zwingende Kraft
für Arbeitsverträge, die unbefristet bestehen.
Deshalb sich nicht ohne gewerkschaftliche Beratung auf
Fristverträge einlassen!
Die Universität ist wie das Kultusministerium als Arbeitgeber dem
BAT-O und damit dem „Tarifvertrag zur sozialen Absicherung vom 6. Juli
1992 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 2 vom 5. Mai 1998“
unterworfen. In ihm sind anderweitige Beschäftigung, Fortbildung,
Umschulung und eine herabgesetzte regelmäßige Arbeitszeit (ehemals
§ 15c BAT-O) als vorrangig gegenüber Entlassungen und den damit
verbundenen Maßnahmen zur sozialen Abfederung vereinbart.
Deshalb fragen, ob der Tarifvertrag eingehalten wird und
mit der Gewerkschaft geredet wurde!
Die GEW steht ihren Mitgliedern zur Seite. Sie warnt den Senat und die
Hochschulleitung vor dem Versuch eines Crashkurses. Die Erfahrungen der
letzten Jahre besagen, dass der gewerkschaftliche Rechtsschutz erfolgreich
war.
Deshalb als GEW-Mitglied sich nicht verunsichern lassen,
Rechtsberatung suchen und im Ernstfall Rechte einklagen.
Halle, den 13. Juli 1999
Ihr GEW-Landesvorstand
Ihre GEW-Hochschulgruppe